Zum Inhalt springen
Kaido Studios
Beteiligung statt Honorar

Mitgründer gesucht? Wir steigen als technischer Co-Founder in Ihr Startup ein.

Sie haben die Idee, die Branche und die ersten Kunden, aber niemanden, der die Software baut? Dann gründen wir mit. Wir übernehmen Programmierung, Betrieb und Weiterentwicklung und werden in Anteilen an der neuen Firma bezahlt.

Was ist ein technischer Mitgründer?

Ein technischer Mitgründer ist ein Co-Founder, der in einer neuen Firma die Software verantwortet: Produkt, Programmierung, Betrieb und Weiterentwicklung. Bezahlt wird er ganz oder teilweise in Firmenanteilen statt mit Honorar. Der fachliche Gründer bringt Branche, Kunden und Vertrieb ein; die Aufteilung richtet sich nach dem Beitrag und wird mit Vesting gesichert.

Warum einen Mitgründer suchen statt Entwickler beauftragen?

76,0 %

der Startups in Deutschland sind Teamgründungen, meist zu zweit (37,5 %) oder zu dritt (25,4 %). Nur 24,0 % wurden von einer Person gegründet. Das zeigt der Deutsche Startup Monitor 2026 des Startup-Verbands mit 1.803 Datensätzen. Ein Gründerteam ist im Startup also die Regel, nicht die Ausnahme.

Wer allein gründet und die Software einkauft, bezahlt jede Änderung und trägt das Risiko allein. Ein beauftragter Entwickler hört auf, wenn das Budget aufgebraucht ist. Ein Mitgründer bleibt, weil sein Anteil nur dann etwas wert ist, wenn die Firma wächst. Genau das ist der Unterschied, den wir anbieten: Kaido geht mit ins Risiko und trägt die Idee mit, statt sie nur abzurechnen.

Wer einen Co-Founder suchen will (auch Cofounder geschrieben), landet meist auf Börsen und in Netzwerken für Startups. Dort finden Sie im besten Fall eine einzelne Person, deren Skills Ihre ergänzen und die bereit ist, Jahre in Ihr Startup zu stecken. Bei uns bekommen Sie eine Firma, die schon Software baut und betreibt, und die Arbeit hängt nicht an einem einzelnen Menschen.

Für welche Geschäftsideen gründen wir mit?

Wir gehen nur wenige solcher Vorhaben gleichzeitig ein, weil jedes über Jahre Arbeit bindet. Deshalb sind wir wählerisch. 4 Dinge sollten zutreffen.

  1. Jemand zahlt schon für die Lösung

    Oder würde zahlen, und Sie können das belegen: mit Gesprächen, Vorbestellungen oder einem Betrieb, der heute mit Tabellen und Papier arbeitet und dafür Geld ausgibt.

  2. Die Software ist das Geschäft

    Nicht Beiwerk zu einer Beratung oder einem Laden, sondern der Kern dessen, was die neue Firma verkauft. Nur dann trägt ein technischer Mitgründer den Wert mit, den er baut.

  3. Geschäftskunden, gern im Mittelstand

    Branchen mit viel Papier, vielen Abläufen und wenig passender Software. Dort kennen wir uns aus, dort lässt sich der Nutzen in Stunden und Fehlern messen.

  4. Sie können das Vorhaben tragen

    In Vollzeit oder mit einem klaren Weg dorthin. Eine Gründung nebenbei, ohne Zeit für Kunden und Vertrieb, scheitert nicht an der Software.

Was nicht passt

  • Eine Idee ohne jemanden, der sie verkauft. Wir übernehmen die Technik, nicht die Gründung allein.
  • Eine App für Endkunden ohne Weg zu ihnen. Ohne Vertriebsweg hilft auch die beste Software nicht.
  • „Baut mal, wir schauen dann.“ Wer erst nach der fertigen Software mit Kunden spricht, prüft zu spät.

Passt ein Vorhaben nicht, sagen wir das im ersten Gespräch und begründen es, so wie bei Anfragen zur monatlichen Pauschale auch.

Wer bringt was in die neue Firma ein?

Die Rollen sind getrennt, damit jeder macht, was er am besten kann. Geld bringt Kaido nicht mit, sondern Arbeit und Erfahrung. Die Verantwortung für den Vertrieb bleibt beim Gründer.

Kaido als technischer Mitgründer

  • Produkt: was gebaut wird, in welcher Reihenfolge, und was weggelassen wird
  • Programmierung, mit KI-Werkzeugen und der Erfahrung aus eigenen Produkten im Betrieb
  • Betrieb: Server, Sicherheit, Datensicherung, Updates
  • Weiterentwicklung über Jahre, auch wenn die ersten Kunden andere Wünsche haben als gedacht

Sie als Gründer

  • Branche: das Wissen, welches Problem wirklich wehtut
  • Kunden: die ersten Gespräche, die ersten Verträge
  • Vertrieb und Business Development: Preis, Angebot, Abschluss, Partner
  • Zeit: jemand, der die Firma jeden Tag nach vorn bringt

Wer Fremdkosten wie Server und die Nutzung von KI-Modellen trägt, halten wir in den Eckpunkten fest, bevor die erste Zeile Code entsteht.

Wie läuft die Gründung mit einem technischen Mitgründer ab?

Von der ersten Nachricht bis zum Betrieb in 6 Schritten. Gebaut wird erst, wenn Kunden die Idee bestätigt haben und die Verträge stehen.

  1. 01

    Erstgespräch

    Sie schildern Idee, Kunden und Ihre Rolle. Wir sagen, ob das Vorhaben zu uns passt, und wenn nicht, warum.

  2. 02

    Die Idee gemeinsam prüfen

    Mit echten Kundengesprächen, nicht mit einem Geschäftsplan. Wir sitzen mit dabei und hören, was die Kunden wirklich brauchen.

  3. 03

    Eckpunkte festhalten

    Wer was einbringt, wie die Anteile verteilt werden, Vesting, Regeln für den Ausstieg, Rechte am Code, wer welche Kosten trägt.

  4. 04

    Gründung und Verträge

    Gesellschaftsvertrag, Entwicklungsvertrag und Beteiligung entstehen bei Notar und Steuerberatung, nicht bei uns.

  5. 05

    Erste nutzbare Version

    Die ersten Kunden arbeiten damit. Was sie tun, entscheidet, was als Nächstes gebaut wird.

  6. 06

    Betrieb und Ausbau

    Wir betreiben und entwickeln weiter, Sie verkaufen. So bleibt es, solange die Firma wächst.

Wie werden die Anteile verteilt?

Nach Beitrag, festgelegt im ersten Gespräch, gesichert mit Vesting. Im Englischen heißt das Prinzip Sweat Equity: Anteile gegen Arbeit statt gegen Geld. Eine feste Quote nennen wir nicht, weil jedes Vorhaben anders verteilt ist: Wer bringt wie viel Zeit, Kunden und Arbeit ein, und wer trägt welches Risiko?

Vesting: Anteile werden verdient

Vesting heißt, dass ein Anteil über die Zeit erdient wird, nicht am ersten Tag. In Deutschland ist Reverse Vesting üblich: Alle Gründer erhalten ihre Anteile sofort, müssen den noch nicht erdienten Teil aber zurückgeben, wenn sie vorzeitig gehen. Laut Gründerplattform von KfW sind drei bis vier Jahre üblich, mit einem Cliff von einem Jahr und danach einer monatlichen oder vierteljährlichen Freigabe.

Der Cliff ist die Wartezeit am Anfang: Wer innerhalb dieses Jahres geht, hat noch nichts erdient. Danach wird ein Teil auf einmal frei. Leaver-Regeln legen fest, was beim Ausscheiden passiert: Ob jemand als Good oder Bad Leaver gilt, hängt vom Grund des Ausscheidens ab, von unverschuldet bis vorsätzlich, und wird im Vertrag festgelegt. Davon hängt ab, wie die Abfindung für die zurückgegebenen Anteile berechnet wird.

Diese Regeln gehören von Anfang an in den Gesellschaftsvertrag. Einziehen darf die Firma Anteile ohne Zustimmung des Gesellschafters nur, wenn die Voraussetzungen schon im Vertrag standen, als er die Anteile bekam (§ 34 GmbHG).

Geringere Pauschale plus Anteile

Nicht jedes Vorhaben verträgt null Euro für die Entwicklung, und nicht jeder Gründer möchte viele Anteile abgeben. Deshalb gibt es die Mischform: eine geringere monatliche Pauschale und dafür weniger Anteile. Wie die Pauschale ohne Beteiligung funktioniert, steht unter Zusammenarbeit.

Kann man Arbeit als Einlage in eine GmbH oder UG einbringen?

Nein. Programmierleistung ist keine Sacheinlage, bei der UG sind Sacheinlagen sogar ganz ausgeschlossen. „Anteile gegen Arbeit“ läuft deshalb über einen von drei anderen Wegen.

Eine Sacheinlage ist ein Vermögensgegenstand, den ein Gesellschafter statt Geld in die Firma einbringt. Dienstleistungen gehören nicht dazu: Für die Aktiengesellschaft steht das in § 27 Abs. 2 AktG, und laut BGH (2009, „Qivive“) gilt das nach herrschender Meinung auch für die GmbH, weil sich eine Pflicht zur Arbeit schwer durchsetzen lässt.

Bei der Unternehmergesellschaft (UG) muss das Stammkapital vor der Anmeldung voll eingezahlt sein, und „Sacheinlagen sind ausgeschlossen“ (§ 5a Abs. 2 GmbHG).

  1. 01

    Mitgründen mit Bareinlage, dazu ein Entwicklungsvertrag

    Kaido zahlt seine Einlage bei der Gründung wie jeder Gesellschafter in bar. Was Kaido entwickelt, regelt ein eigener Vertrag, und über Vesting sind die Anteile an diese Arbeit gebunden. Der BGH hat 2009 entschieden, dass Dienstleistungen, die ein Gesellschafter nach seiner Bareinlage gegen Bezahlung erbringen soll, keine verdeckte Sacheinlage sind, und auch kein unzulässiges Hin- und Herzahlen, sofern die Einlage nicht für diese Vergütung reserviert wird.

  2. 02

    Einstieg in eine bestehende Firma

    Gibt es die Firma schon, steigt Kaido über eine Kapitalerhöhung ein oder bekommt Anteile abgetreten. Die Abtretung braucht einen notariellen Vertrag, ebenso schon die Verpflichtung dazu (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). Das betrifft auch die Pflicht, Anteile beim Ausstieg zurückzugeben.

  3. 03

    Virtuelle Anteile

    Kaido bekommt keine Gesellschaftsanteile, sondern ein vertragliches Recht auf die Auszahlung eines Geldbetrags und wird damit kein Gesellschafter. Es ist ein Vertrag, kein Geschäftsanteil; welche Form er braucht und welche Mitsprache er gibt, klären Notar und Steuerberatung. Bei der Mitarbeiterbeteiligung ist das in Startups die häufigste Form: 36 % setzten laut einer Bitkom-Befragung von 2024 auf virtuelle Anteile.

Wem gehört der Code?

Der neuen Firma. Die gesetzliche Regel, nach der Rechte an einem Programm beim Arbeitgeber liegen (§ 69b UrhG), gilt für Arbeitnehmer und Dienstverhältnisse; für eine Mitgründer-Firma ist darauf kein Verlass. Deshalb überträgt ein Vertrag alle Rechte am Code auf die Firma, mit jeder Nutzungsart ausdrücklich benannt. Was nicht benannt ist, wird sonst nach dem Vertragszweck ausgelegt (§ 31 Abs. 5 UrhG).

Was ist mit der Steuer?

Wer Anteile als Gegenleistung für Arbeit bekommt, muss damit rechnen, dass das Finanzamt deren Wert als Einnahme ansieht. Das klären wir vorher mit der Steuerberatung. Auch die Umsatzsteuer gehört geprüft, wenn Leistung gegen Anteile getauscht wird.

Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung; die Verträge gehören zu Notar und Steuerberatung.

Aus der Praxis · Jens Hagel

Warum ich mitgründe statt nur zu bauen

Ich habe 2004 hagel IT gegründet, allein und von zu Hause aus, mit der Idee, IT-Probleme im Mittelstand zu erkennen, bevor sie den Betrieb stören. Daraus ist ein Team von über 30 Kolleginnen und Kollegen in Hamburg, Kiel und Bremen geworden. Ich bin Mitgründer der frag.hugo Informationssicherheit GmbH, und Kaido Studios führe ich als Geschäftsführer und Inhaber.

Yupana und kjello haben wir selbst entwickelt, beide laufen jeden Tag im echten Betrieb. Ich kenne also beide Seiten einer Gründung, die Kunden und den Vertrieb ebenso wie die Technik. Nach meiner Erfahrung scheitert eine gute Idee selten an der Software, sondern daran, dass niemand sie jeden Tag verkauft. Diese Rolle bleibt bei Ihnen. Die Software übernehmen wir, als Mitgründer, der am Erfolg beteiligt ist.

Mehr zu meinem Werdegang steht auf meiner Seite und unter Über uns.

Häufige Fragen

01

Was macht ein technischer Co-Founder?

Ein technischer Co-Founder gründet die Firma mit und verantwortet alles Technische: welches Produkt gebaut wird, die Programmierung, den Betrieb und die Weiterentwicklung. Statt eines Gehalts oder Honorars bekommt er ganz oder zum Teil Anteile. Der fachliche Gründer bringt Branche, Kunden und Vertrieb ein.
02

Wie viele Anteile bekommt ein technischer Mitgründer?

Eine feste Quote gibt es nicht, und wer eine nennt, bevor er das Vorhaben kennt, rät. Die Aufteilung richtet sich nach dem Beitrag: Wer bringt wie viel Zeit, Kunden, Wissen und Arbeit ein, und wer trägt welches Risiko? Bei Kaido legen wir sie im ersten Gespräch gemeinsam fest, mit Vesting, damit jeder Anteil durch Arbeit verdient wird.
03

Was passiert, wenn einer der Gründer aussteigt?

Das regeln Vesting und Leaver-Klauseln im Gesellschaftsvertrag. Wer vorzeitig geht, gibt den noch nicht verdienten Teil seiner Anteile zurück; die Abfindung hängt davon ab, ob er als Good oder Bad Leaver gilt. Diese Regeln müssen von Anfang an im Vertrag stehen: Eingezogen werden dürfen Anteile nur, wenn der Gesellschaftsvertrag es zulässt (§ 34 GmbHG).
04

Was genau ist Vesting?

Vesting heißt, dass Anteile über die Zeit erdient werden. In Deutschland ist Reverse Vesting üblich: Die Gründer erhalten ihre Anteile sofort, müssen den noch nicht erdienten Teil beim vorzeitigen Ausscheiden aber zurückübertragen. Laut Gründerplattform von KfW sind drei bis vier Jahre üblich, mit einem Cliff von einem Jahr.
05

Wem gehört der Code?

Der neuen Firma, und zwar vollständig. Auf die gesetzliche Regel für Programme von Arbeitnehmern und aus Dienstverhältnissen (§ 69b UrhG) ist bei einer Mitgründer-Firma kein Verlass. Die Rechte am Code gehen deshalb per Vertrag auf die neue Firma über, mit allen Nutzungsarten ausdrücklich benannt.

Quellen

  1. 01 Startup-Verband: Deutscher Startup Monitor 2026 · startupverband.de, 2026
  2. 02 Gründerplattform von KfW: Vesting · gruenderplattform.de, 2026
  3. 03 BGH, Urteil vom 16.02.2009, II ZR 120/07 („Qivive“) · lexetius.com, 2009
  4. 04 § 5a GmbHG: Unternehmergesellschaft · gesetze-im-internet.de, 2026
  5. 05 § 15 GmbHG: Übertragung von Geschäftsanteilen · gesetze-im-internet.de, 2026
  6. 06 § 34 GmbHG: Einziehung von Geschäftsanteilen · gesetze-im-internet.de, 2026
  7. 07 § 27 AktG: Sacheinlagen, Sachübernahmen · gesetze-im-internet.de, 2026
  8. 08 § 69b UrhG: Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen · gesetze-im-internet.de, 2026
  9. 09 § 31 UrhG: Einräumung von Nutzungsrechten · gesetze-im-internet.de, 2026
  10. 10 Der Betrieb: Startups setzen verstärkt auf Mitarbeiterbeteiligung (Bitkom-Befragung) · der-betrieb.de, 2024

Sie haben die Idee und die Kunden?

Dann schreiben Sie uns in drei Sätzen, was Sie vorhaben, wie weit Sie sind und wie viel Zeit Sie einbringen. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen, auch wenn die Antwort eine Absage ist.

Wer keine Beteiligung möchte, sondern einen Entwicklungspartner für ein großes Vorhaben im eigenen Unternehmen, findet das zweite Modell unter Zusammenarbeit.